Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2005 die Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnungen für das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz beschlossen, die seit 2. Januar 2006 in Kraft getreten sind. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über einige grundsätzliche Reformen des nunmehr gültigen Regelwerks informieren. Ebenso liegen die Ordnungen auf den drei Tischen im Bereich vor dem Eingang zum Forschungssaal bzw. bei der Aufsicht im Saal selbst aus. Auf Ihren Wunsch werden Ihnen auch Überdrucke der Ordnungen ausgehändigt.
Formal betrachtet, sind die Ordnungen konsequent nach den Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes durchformuliert worden. Weiterhin wurden aus der Benutzungsordnung alle jene Einzelregelungen heraus- und in die Hausordnung hineingenommen worden, die das Nutzen der Garderobe oder den Umgang mit den Archivalien im Forschungssaal usw. betreffen.
Inhaltlich ist die Benutzungsordnung vor allem in den folgenden Punkten liberalisiert bzw. präzisiert worden:
Bei der Gebührenordnung sind vor allem folgende Punkte wichtig:
Die Hausordnung hat einen doppelten Charakter. Einerseits setzt sie Regelungen fest, die im Alltag einer kulturellen Service-Einrichtung, insbesondere im Forschungssaal, nun einmal notwendig sind; andererseits gibt sie Ihnen aber auch zahlreiche Empfehlungen vor allem für den Umgang mit Archivalien, die ebenso Ihrem persönlichen gesundheitlichen Schutz wie den archivischen Anliegen des Bestandserhalts dienen.
Ein konkretes Ergebnis unserer Vorstellungen vom verbesserten Benutzungsservice hat sich in den Öffnungszeiten des Forschungssaals niedergeschlagen. Er ist seit dem 2. Januar 2006 pro Woche bzw. an fünf Arbeitstagen 1 ½ Stunden länger für Sie geöffnet. Die Wochenöffnungszeit beträgt somit insgesamt 43 Stunden. Mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern würde ich mich freuen, wenn Sie diese Zeiten für Ihre Forschungen im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz erfolgreich nutzen können.