(im Zusammenhang mit der Benutzungs- und Hausordnung vom 9. Dezember 2005)
gültig ab 2. Januar 2006
Für die Benutzung von Archiv- oder Bibliotheksgut des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben.
Auf Verlangen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz hat die Benutzerin bzw. der Benutzer die für die Gebührenfestsetzung nötigen Angaben zu machen.
Gebühren werden nicht erhoben:
1. für Benutzungen zu wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Zwecken;
2. für mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, die keinen Rückgriff auf die archivischen bzw. bibliothekarischen Findmittel erfordern;
3. in den § 7 Nr. 2 bis 4 des Verwaltungskostengesetzes entsprechenden Fällen.
Für die schriftliche Beantwortung von mündlich oder schriftlich gestellten Anfragen, die nicht allgemeinen geschichtswissenschaftlichen oder heimatkundlichen, sondern privat oder kommerziell motivierten (insbesondere familiengeschichtlichen) Forschungen dienen, werden Gebühren erhoben. Dabei hat die Beantwortung im Allgemeinen auf Findbuchebene zu erfolgen. Die Gebührenberechnung richtet sich unabhängig von Erfolg oder Fehlanzeige nach der benötigten Bearbeitungsdauer.
Für schriftliche Auskünfte oder Ermittlungen von Archiv- bzw. Bibliotheksgut werden berechnet:
Je angefangene halbe Stunde 16, 00 €
Für die Erstellung eines Widerspruchbescheides wird eine Verwaltungskostenpauschale von 60, 00 € erhoben.
Im Übrigen gilt das Verwaltungskostengesetz des Bundes.
Diese Gebührenordnung wurde am 9. Dezember 2005 vom Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit Wirkung vom 2. Januar 2006 für das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz beschlossen.
Vorstehende Gebührenordnung gebe ich hiermit bekannt.
Die Verkündung der Gebührenordnung erfolgt darüber hinaus in geeigneter Weise im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Auf Verlangen wird davon ein Exemplar kostenlos übergeben.
Der Direktor des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz Berlin, 30. Dez. 2005
(Prof. Dr. Jürgen Kloosterhuis)
Die Entgelte für die Wiedergabe von Archivgut sind in der Entgeltliste festgelegt, die Sie unter Reprographien einsehen können.
In Abstimmung mit der Verwaltung und nach Genehmigung durch die Direktorin bzw. den Direktor kann der Vortragsraum in der Belletage der Dienstvilla (mit angrenzender Teeküche, Wintergarten und Terrasse) für wissenschaftliche Vortragsveranstaltungen gemietet werden. Darüber wird im Einzelnen ein Mietvertrag geschlossen. Das Entgelt beträgt:
für Veranstaltungen bis zu 3 Stunden 260, 00 €
für jede weitere angebrochene Veranstaltungsstunde 80, 00 €
In begründeten Einzelfällen kann das Entgelt ermäßigt werden.